Deine Schule, Deine Daten

Unkomplizierte DSGVO Anfragen für Schüler*innen und alle, die es einmal waren.


Die Datenschutzgrundverordnung der EU ermöglicht es allen, über die Daten gesammelt werden, bei der entsprechenden Stelle Auskunft über diese Daten zu bekommen. Das gilt für Whatsapp, Instagram und Tiktok, genau so wie für Schulen oder Ämter. In einer Schullaufbahn werden natürlich riesige Mengen Daten über die Schüler*innen verarbeitet und gespeichert. Jede Klassenarbeit, jeder Eintrag ins Klassenbuch und jede personenbezogene Notiz, die von Lehrkräften angefertigt wird, zählt dazu.

Deswegen haben wir dieses Tool gebaut, welches dir erlaubt, einen entsprechenden Antrag auf Datenauskunft zu generieren. Denn selbstverständlich hast du auch in der Schule das Recht zu erfahren, welche Daten über dich verarbeitet werden. Schulen speichern diese Daten oft auch noch lange über die Dauer der Schullaufbahn hinaus, deswegen können auch ehemalige Schüler*innen auf dieser Seite eine entsprechende Anfrage generieren.

Die Generierung der Anträge erfolgt ausschließlich lokal im Webbrowser, dass bedeutet, deine Daten werden zu keinem Zeitpunkt an uns übertragen. Den fertigen Antrag kannst du dann ganz einfach speichern und per Mail, Messenger oder per Post an deine Schule senden oder einfach im Sekretariat abgeben.







Identität
Manchmal möchte die Schule deine Identität verifizieren bevor Sie eine Datenauskunft gibt. Du kannst dann einfach ein Foto von einem Ausweisdokument machen und es als Anhang versenden. Wenn du willst kannst du dieses auch schon beim ersten Kontakt mitsenden, dann geht die Bearbeitung vielleicht etwas schneller.


Frist
Nachdem deine Identität einwandfrei festgestellt wurde, hat die Schule einen Monat Zeit deine Anfrage zu beantworten. Nur wenn außergewöhnliche Gründe vorliegen, wegen denen die Anfrage besonders schwer zu beantworten ist, darf die Schule diese Frist verlängern. Sie muss dich dann aber rechtzeitig darüber informieren und dir den Grund nennen. Krankheit oder Urlaub von Mitarbeitenden sind kein gültiger Grund.


Vermittlung
Wenn die Schule deine Anfrage nicht fristgerecht beantwortet, kannst du dich an den oder die Datenschutzbeauftragte deines Bundeslandes wenden. Diese setzt sich dann mit der Schule in Verbindung und kümmert sich darum, dass alle Datenschutzbestimmungen eingehalten und deine Anfrage beantwortet wird. Es klingt natürlich ein bisschen unheimlich so einer Behörde zu schreiben, die Leute dort sind aber sehr nett und helfen dir gerne weiter. Eine Vorlage und die jeweiligen Adressen findest du hier.


Papier
Es geht bei Datenschutz-Anfragen natürlich nicht nur um digitale Daten. Das Recht auf Datenauskunft schließt auch Dokumente auf Papier mit ein, zum Beispiel Klassenarbeiten oder das Klassenbuch. Es reicht dabei auch nicht dir "Einsicht zu gewähren", die Schule muss dir eine Kopie zur Verfügung stellen.


Schwärzung
Datenschutz gilt natürlich auch für alle anderen. In der Antwort der Schule dürfen daher bestimmte personenbezogene Daten von anderen Personen geschwärzt werden.